Wer aufhört zu lernen, ist alt. Er mag zwanzig oder achtzig sein.

Henry Ford (1863-1947), amerik. Großindustrieller

Allgemeine Geschäftsbedingungen


Mit Ihrer Anmeldung zu einer unserer Veranstaltungen erklären Sie sich mit der Geltung unserer nachstehenden Geschäftsbedingungen einverstanden:

Anmeldebestätigung


Prüfen Sie bitte die auf der Anmeldebestätigung enthaltenen Angaben zum Seminar/Lehrgang und zu dem gemeldeten Teilnehmer. Teilen Sie uns bitte eventuelle Korrekturen und Ergänzungen mit. Wir bitten, die Anmeldebestätigung zur Veranstaltung mitzubringen.

Zahlung


Die Teilnehmergebühr ist spätestens bis zum Beginn der Veranstaltung fällig; aber nicht vor Rechnungserhalt. Teilberechnung der Teilnehmergebühr ist nicht möglich.
Abweichende Regelungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung der EXPETO.


Für offene Seminare gilt:


Muss eine Veranstaltung aus unvorhergesehenen Gründen kurzfristig abgesagt werden, erfolgt sofortige Benachrichtigung; in diesem Fall besteht für EXPETO nur die Verpflichtung zur Rückerstattung der evtl. bereits eingezahlten Teilnehmergebühr. In jedem Fall beschränkt sich die Haftung der EXPETO lediglich auf die Teilnehmergebühr.

In Ausnahmefällen behält sich EXPETO den Wechsel von Dozenten vor.

Abmeldungen müssen grundsätzlich schriftlich, spätestens eine Woche vor Seminarbeginn erfolgen. In diesem Fall wird lediglich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 50,00 erhoben. Bei Abmeldungen, die später eingehen und bei Fernbleiben ohne vorherige Abmeldung ist die gesamte Teilnehmergebühr fällig. Maßgebend für die genannten Zeitpunkte ist der Posteingangsstempel bei EXPETO.

Für die Teilnehmer an den überbetrieblichen Seminaren gewährt EXPETO ein kostenloses Rücktrittsrecht bei Vorliegen wichtiger Gründe, die da sind:

Tod, unerwartet schwere Erkrankung, schwerer Unfall des Seminarteilnehmers.

Erfolgt der Rücktritt aus unvorhersehbaren Gründen oder wurde die Teilnahme als Folge vorsätzlichen und grob fahrlässigen Handelns abgesagt, ist kein kostenloser Rücktritt möglich.

Der Teilnehmer ist verpflichtet, die wichtigen Gründe seiner Absage zu belegen (z.B. durch Vorlage eines ärztlichen Attestes). Auf Wunsch hat der Teilnehmer auch weitere gewünschte Auskünfte und Nachweise zu erbringen, ggf. auch auf Verlangen die Ärzte von der Schweigepflicht im Zusammenhang mit dem Rücktrittsgrund zu entbinden.

Der Nachweis über die Gründe, die zum Rücktritt geführt haben, ist unverzüglich schriftlich an EXPETO zu schicken.


Für geschlossene Seminare/ Inhouseschulungen gelten die vertraglich vereinbarten Regelungen.

Gut zu wissen
was Gesund ist!

Mit expeto Bildung erleben...

Anmeldung einfach gemacht:


Einfach den folgenden Rücksendeabschnitt ausdrucken, ausfüllen und absenden per Fax oder Post.

Anmeldeformular Web.pdf (127 KB)